FAQ - häufig gestellte Fragen

zum Thema Firmengründung in England

Fragen zu:

#Anmeldung in der Schweiz

Sind für die Anmeldung einer Zweigniederlassung in der Schweiz zwingend beglaubigte Unterlagen erforderlich?

Ja, in jedem Fall und ohne Ausnahme.

Die Schweizer Handelsregisterverordnung schreibt für eine Anmeldung einer Zweigniederlassung zwingend beglaubigte Firmenunterlagen mit einer Apostille und einer beglaubigten Übersetzung vor.

Anmeldungen ohne beglaubigte Unterlagen werden von den Ämtern zurückgewiesen.

Die erforderliche Unterlagenausstattung für die Anmeldung einer Zweigniederlassung ist sowohl in unseren Schweizpaketen als auch in den Nominee-Gründungspaketen enthalten.

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