FAQ - häufig gestellte Fragen

zum Thema Firmengründung in England

Fragen zu:

#Firmengründung allgemein

Muss ich für eine Firmengründung gut englisch können?

Nein, für die Gründung einer Limited Company sind keinerlei Englisch-Kenntnisse erforderlich, da die komplette Abwicklung aller Formalitäten für die Eintragung durch uns erledigt wird. Die Firmenunterlagen werden mit einer deutschen Übersetzung geliefert und auch nach der Gründung sind wir jederzeit Ihr Ansprechpartner.Optional kann auch die Verwaltung der Firma (Secretary Service) über uns gebucht werden, wobei wir uns um alle administrativen Aufgaben und um die Korrespondenz mit den englischen Behörden kümmern, so dass Sie selbst mit England nichts weiter zu tun haben.Englisch-Kenntnisse sind insofern nicht für die Gründung einer Limited notwendig.

Ähnliche Fragen:

Sie haben Fragen?

Gerne beantworten wir Ihnen diese in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns dazu einfach an, chatten Sie mit uns oder senden Sie eine Email.

+41 44 500 28 35
info@easy-limited.ch
easylimited@protonmail.com

Weitere FAQ Kategorien: