FAQ - häufig gestellte Fragen

zum Thema Firmengründung in England

Fragen zu:

#Bankkonto

Wer ist für die Kontoeröffnung zuständig?

Der oder die Geschäftsführer in ihrer Eigenschaft als rechtliche Vertreter der Gesellschaft. Nicht zuständig für eine Kontoeröffnung sind die Inhaber, da diese eine Gesellschaft nicht vertreten können - es sei denn, diese bekleiden auch eine Geschäftsführerposition.

Keinesfalls kann ausgerechnet eine Kontoeröffnung an jemand anderen delegiert werden.

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