FAQ - häufig gestellte Fragen

zum Thema Firmengründung in England

Fragen zu:

#Anmeldung in der Schweiz

Welche Unterlagen sind für die Anmeldung in der Schweiz erforderlich?

Eine Limited muss zunächst beim zuständigen Handelsregisteramt angemeldet werden - in Form einer Schweizer Zweigniederlassung der englische Limited.

Die Handelsregisterämter haben dazu sehr spezielle Vorstellungen und deshalb gibt es dafür auch sehr spezielle Merkblätter, die im Wesentlichen die folgenden Dokumente für die Anmeldung einer Zweigniederlassung erforderlich machen.

Gemäß der Handelsregisterverordnung (HRegV) - die schweizweit gilt - müssen für die Anmeldung einer Zweigniederlassung vorgelegt werden:

  • Beglaubigte Firmendokumente, entweder durch einen englischen Notar oder das englische Handelsregister selbst beglaubigt
  • Die Beglaubigung muss mit einer Apostille versehen sein.
  • Alle Dokumente müssen mit einer beglaubigten Übersetzung eines an Gerichten zugelassenen beeidigten Übersetzers versehen sein.
  • Des Weiteren benötigen Sie einen Antrag sowie ein Protokoll bzw. einen Gesellschafterbeschluss, die jeweils den im Merkblatt skizzierten Kriterien genügen müssen.

Der oder die Geschäftsführer müssen dann mit diesen Unterlagen im Original persönlich zum Amt um die Anmeldung dort durchführen. Diese Aufgabe kann nicht delegiert werden. Mindest ein Geschäftsführer muss dabei in der Schweiz ansässig sein, wobei es selbstverständlich keine Vorschriften zu dessen Nationalität gibt.

Ähnliche Fragen:

Sie haben Fragen?

Gerne beantworten wir Ihnen diese in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns dazu einfach an, chatten Sie mit uns oder senden Sie eine Email.

+41 44 500 28 35
info@easy-limited.ch
easylimited@protonmail.com

Weitere FAQ Kategorien: